Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden

§ 1 Geltungsbereich
 

  1. Alle Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Bürobedarf Walterschen, 45145 Essen (nachfolgend „Auftragsnehmer“ genannt) mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „ Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Entgegenstehende, sowie von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung / Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
  2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufenden Geschäftsbedingungen, ohne dass es hierfür eines weiteren Hinweises bedarf.
     

§ 2 Preise und Vertragsabschluss
 

  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt oder dieser nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
  3. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in fett gedruckten Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht oder ermäßigt sich die gesetzliche Umsatzsteuer zwischen Auftragserteilung und Abrechnung, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.
  4. Die Versandkosten werden nach den üblichen Gebühren der DHL zuzügl. der gesetzl. Mehrwertsteuer berechnet. Bei Lieferungen auf Inseln sowie ins europäische Ausland entstehen höhere Versandkosten.
  5. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer Aufträge vom Auftraggeber schriftlich bestätigt oder wenn der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bestellten Gegenstände ausliefert.
  6. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, dieses Angebot binnen einer Frist von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber gegenüber die bestellten Leistungen zu erbringen. Zur Wirksamkeit von mündlichen Auskünften und Zusicherungen bedarf es der Schriftform.
  7. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online- Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
     

§ 3 Warenlieferung und Leistungszeit
 

  1. Der Auftragnehmer liefert ausschließlich zu Abnehmern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die bestellten Waren werden vom Auftragnehmer selber oder mit einem Paketdienst seiner Wahl zugestellt.
  3. Die bestellten Waren werden vom Auftragnehmer schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb 1 – 2 Werktagen, nach Auftragseingang ober bei Vorkasse nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt die rechtliche und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer einer Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlaufzeit im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender oder unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Schwierigkeiten bei Rohstoffbeschaffung, nicht rechtzeitige Belieferung durch Unterlieferanten. Diese Umstände sind auch dann vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vom Auftraggeber vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Auftragnehmer und der Auftraggeber berechtigt nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach dessen Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung aus den vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.
  6. Zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
  7. Lieferschein und Rechnung sind vom Auftraggeber unmittelbar nach dessen Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sollte jedoch andere Ware als die bestellte Ware oder fehlerhafte Ware oder Mengen geliefert worden sein, sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer unmittelbar darüber in Kenntnis setzen. Schuldhaft verzögerte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  8. Leistungsort ist der Ort des Versandhandels der entsprechenden Produkte. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Sache geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser die Ware in Empfang nimmt oder in Annahme oder Schuldenverzug gerät.
  9. Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten ausgeliefert. Technische Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  10. Mangelfreie Ware nimmt der Auftragnehmer grundsätzlich nicht gegen Gutschrift zurück. Nimmt der Auftragnehmer in Einzelfällen mangelfreie Ware zurück, wird mit Eingang der Ware beim Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Wertes der zurückgenommenen Ware fällig. Die Ware ist kostenlos („frei Haus“), originalverpackt und im einwandfreien Zustand an den Auftragnehmer zurückzusenden.
  11. Eine Lieferung an Großhändler sowie gewerbliche Wiederverkäufer ist ausgeschlossen.
     

§ 4 Eigentumsvorbehalt
 

  1. Bis zur endgültigen Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware, hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftraggebers hinzuweisen und diesen unverzüglich darüber zu unterrichten, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzten kann.
  3. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Auftraggeber.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
     

§ 5 Zahlungen
 

  1. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers durch Vorkasse, per Nachnahme oder auf Rechnung. Bei Neukunden behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Lieferung der Ware nur gegen Vorkasse zu leisten.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Schecks gelten erst nach Einlösung der Zahlung, jedoch hält sich der Auftragnehmer die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Discount- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
  3. Skonto wird nicht gewährt.
  4. Bankeinzüge erfolgen auf Basis von SEPA- Firmenlastschriftaufträgen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss. Bei Rücklastschriften werden Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe erhoben.
  5. Bei Teillieferungen begründet die Rechnung die Fälligkeit hinsichtlich der ausgelieferten Waren.
  6. Für den Fall der Nichteinlösung sowie der Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Auftraggeber hiermit seine Bank unwiderruflich, dem Auftragnehmer seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Verbindlichkeiten anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind dem Auftragnehmer bereits Kosten sowie Zinsen entstanden, so ist dieser berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  9. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9,9 % zu verlangen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
  10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von einer Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig zu machen.
     

§ 6 Gewährleistung und Haftung
 

  1. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten müssen dem Auftragnehmer umgehend nach Erhalt der Waren, verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung, mitgeteilt werden.
  2. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen.
     

§ 7 Hinweise zur Batterieentsorgung
 

  1. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen, geführt und an Sie geliefert haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

    Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

    Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
     

§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort
 

  1. Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirkung des Vertrages oder der Lieferbedingungen im Übrigen nicht.

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